A.G.B.

Was diese Allgemeinen Vertragsbedingungen regeln 

Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und Swiss Snow Schule Region Einsiedeln nachstehend SSE), für die von uns im eigenen Namen angebotenen Leistungen.
 

Anmeldung / Wie der Vertrag zwischen Ihnen und der SSE abgeschlossen wird

Der Vertrag zwischen Ihnen und der SSE kommt mir der vorbehaltlosen Annahme Ihrer Anmeldung zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag (mitsamt diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen) für Sie und die SSE wirksam.

Meldet die buchende Person weitere Kunden an, so steht sie für deren Vertragsverpflichten (insbesondere Bezahlung) wie für ihre eigenen Verpflichtungen ein.

Die vertraglichen Vereinbarungen und diese Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für alle Kunden der SSE.

 

Leistungen und Preise 

Unsere Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung im Prospekt. Sonderwünsche Ihrerseits oder Nebenabreden bedürfen der Zustimmung der Schulleitung.

Die Unterrichtspreise ersehen Sie aus dem Prospekt. Die Angaben gelten in CHF. Die Umrechnung in EURO erfolgt bei Bezahlung zu einem von der SSE festgelegten Umrechnungskurs unter Berücksichtigung des aktuellen Wechselkurses.

Die SSE behält sich ausdrücklich das Recht vor, Prospektangaben, Leistungsbeschreibungen, Preise in den Prospekten und auf den Preislisten vor Ihrer Buchung zu ändern. Sollte dies der Fall sein, so orientiert Sie die SSE vor Vertragsabschluss.

 

Zahlung

Die Zahlung erfolgt unmittelbar nach Vertragsabschluss oder bei telefonischer Buchung unmittelbar vor Antritt des Unterrichts. Wir akzeptieren nebst Bargeld in CHF und EURO auch Maestrocard, Postcard, Eurocard, VISA, AMEXCO, Diners und Reka-Checks.

 

Änderung der Anmeldung / Annullierung des Unterrichts

Wenn Sie eine Änderung der Buchung wünschen oder den Unterricht absagen (annullieren), so müssen Sie dies persönlich durch ein Telefonat oder E-Mail mitteilen. Bei Änderungen, Umbuchungen oder Annullierungen nach 16.00 Uhr vom Vortrag Ihres Unterrichts verrechnen wir Ihnen 80% des Unterrichtspreises. Massgebend zur Berechnung des Annullierungs- oder Änderungsdatums ist das Eintreffen Ihrer Erklärung bei der Buchungsstelle.

Wenn Sie ihren Unterricht absagen müssen, können Sie einen Ersatzgast benennen. Tritt ein Ersatzgast in den Vertrag ein, so haften Sie und er gemeinsam (solidarisch) für die Bezahlung des gesamten Unterrichts.

 

Unterrichtsabsage

Die SSE ist berechtigt, Ihre Kursteilnahme abzusagen, wenn Sie durch Handlungen oder Unterlassungen dazu berechtigten Anlass geben. In diesem Fall zahlt die SSE Ihnen den bereits bezahlten Unterrichtspreis zurück; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

Mindestteilnehmerzahl: Für alle von der SSE angebotenen Klassen-Skiunterrichte gilt eine Mindestteilnehmerzahl, die Sie dem Prospekt entnehmen können. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, behält sich die SSE das Recht vor, Klassen zusammenzulegen, Kurse kurzfristig abzusagen oder Ihnen (gegen Mehrpreis) ein Ersatzangebot zu unterbreiten. Wenn der Unterricht infolge Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl abgesagt werden muss und Sie an keinem anderen Kurs teilnehmen können, wird die SSE Ihnen den bereits bezahlten Unterrichtspreis zurückerstatten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

Je nach Wetterlage kann der Unterricht aus Sicherheitsgründen eingestellt werden. Daraus entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

 

Programmänderungen

Die SSE kann aus rechtlich zulässigen Gründen das Programm oder einzelne Leistungen ändern, sofern dadurch keine wesentliche Angebotsänderung entsteht.

 

Haftung

Für Unfälle, die sich während einer Inanspruchnahme eines Leistungsangebotes oder einer Veranstaltung der SSE ereignen, lehnt die SSE jede Haftung ab. Unfall- und Haftpflichtversicherung ist Sache des Teilnehmers.

Die SSE haftet Ihnen nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:

Auf Versäumnisse Ihrerseits

Auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist.

Auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches die SSE, trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte.

 

Wenn Sie etwas zu beanstanden haben

Entspricht der Unterricht nicht der vertraglichen Vereinbarung oder sind Sie mit der Art des Unterrichts nicht einverstanden und kann vor Ort keine Einigung erzielt werden, wenden Sie sich direkt an die Schulleitung. Beanstandungen sind schriftlich mit Datum, Vorfall und involvierten Personen an die SSE zu richten.

 

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und der SSE ist schweizerisches Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Einsiedeln.